Teilnahmebedingungen

für den Ideenwettbewerb „KNETE, KOSTEN & KONSUM – Dein Finanztipp für die Community“ der WirtschaftsWerkstatt unter: www.wirtschaftswerkstatt.de (Stand: 02. März 2015)
Der Wettbewerb „KNETE, KOSTEN & KONSUM – Dein Finanztipp für die Community“ ist eine Aktion der SCHUFA-Bildungsinitiative „WirtschaftsWerkstatt“ als Initiator des Wettbewerbs auf www.wirtschaftswerkstatt.de, in Kooperation mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die Abwicklung und technische Realisierung des Wettbewerbs erfolgt durch Helliwood media & education im Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V. (Helliwood), Marchlewskistraße 27, 10243 Berlin. Für den Wettbewerb und die Teilnahme gelten ausschließlich die nachstehenden Teilnahmebedingungen.

§ 1. Teilnahmeberechtigung und Teilnahmevoraussetzungen
1.1. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptiert der Benutzer diese Teilnahmebedingungen.

1.2. Eine Person kann zum einen durch Einreichung einer Projektidee ("aktive Teilnahme", siehe 1.4) und zum anderen als Unterstützer einer fremden Projektidee ("passive Teilnahme", siehe 1.5) teilnehmen.

1.3. Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studenten von 16 bis 25 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Angestellte der SCHUFA Holding AG und von Helliwood, deren Angehörige und andere an der Konzeption und Umsetzung dieses Wettbewerbs beteiligte Personen und Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Teilnehmer des Wettbewerbs ist der berechtigte Inhaber der E-Mail-Adresse, die bei der Anmeldung zum Wettbewerb angegeben worden ist. Minderjährige sind teilnahmeberechtigt, wenn der gesetzliche Vertreter in die Teilnahme und diese Teilnahmebedingungen vorher eingewilligt hat.

1.4. Die aktive Teilnahme erfordert, dass der Teilnehmer sich, ggf. sein Team und seine Projektidee in einem aussagekräftigem Kurzvideo vorstellt und letztere in Textform skizziert. Außerdem muss der Teilnehmer einen Titel sowie einen Untertitel (Kurzbeschreibung) für seine Projektidee erstellen und ein Foto aus einem auf der Wettbewerbsseite bereitgestelltem Bilderpool wählen. Der Teilnehmer muss weiter seinen Vornamen, Nachnamen, Alter und eine gültige E-Mail-Adresse zu seiner Person angeben. (Diese Angaben werden nicht publiziert.) Nach der Einreichung der Projektidee über das Formular auf der Webseite www.wirtschaftswerkstatt.de wird das Projekt von Helliwood zum Beginn der Voting-Phase (siehe unten, 2.2) auf der Webseite www.wirtschaftswerkstatt.de veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung kann der Teilnehmer keine Änderungen mehr an der Einreichung vornehmen. Jede Person darf an dem Wettbewerb nur einmal aktiv teilnehmen, d.h. nur eine einzige Projektidee einreichen.

1.5. Die passive Teilnahme erfolgt durch Abgabe einer Stimme für eine Projektidee auf der Seite www.wirtschaftswerkstatt.de während der Voting-Phase. Jede Person darf pro Tag jede Projektidee einmal unterstützen. Eine einmal gegebene Stimme kann nicht zurückgenommen werden.

1.6. Die Prüfung der Identität des Teilnehmers oder des Gewinners bleibt ausdrücklich vorbehalten. Falsche Angaben eines Teilnehmers hinsichtlich seiner Identität sowie Maßnahmen eines Teilnehmers, die dazu geeignet sind, über die in den vorliegenden Spielregeln beschriebenen Vorgänge zu täuschen, diese zu verfälschen oder zu stören oder ein entsprechender Versuch hierzu, haben den Ausschluss des Teilnehmers vom Wettbewerb und das Erlöschen jedweder Gewinnansprüche zur Folge.

§ 2. Durchführung des Ideenwettbewerbs
2.1. Upload: Die Upload-Phase beginnt am 23.03.2015 und endet am 04.05.2015 um 23:59 Uhr. Nur Projektideen, die bis zu diesem Datum bei Helliwood eingegangen sind und die Vorgaben dieser Teilnahmebedingungen erfüllen, nehmen an dem Wettbewerb teil. Helliwood behält sich vor, alle hochgeladenen Beiträge innerhalb von 2 Werktagen zu prüfen und einen Beitrag ggf. in Übereinstimmung mit Ziffer 5 auszuschließen. Spätere Einträge werden bei der Auslosung, unabhängig davon, worauf die Verspätung zurückzuführen ist, nicht mehr berücksichtigt. Helliwood haftet nicht für technische Störungen gleich welcher Art, insbesondere Ausfälle des Telefonnetzes, des Netzwerks, der Elektronik oder der Computer, oder andere Umstände, die zu einem verspäteten Eingang der Teilnahmenachricht führen.

2.2. Voting-Phase: Die offene Voting-Phase beginnt am 05.05.2015 und endet am 26.05.2015 um 23:59 Uhr. Während der Voting-Phase können die passiven Teilnehmer Stimmen für eine Projektidee abgeben. Eine passive Teilnahme ist nur während der Voting-Phase möglich. Wird entgegen dieser Teilnahmebedingungen eine Projektidee mehrfach eingereicht oder nimmt ein Teilnehmer mehrfach aktiv teil, zählen nur die Stimmen für die erste veröffentlichte Projektidee. Die Stimmen für die nachfolgenden Projektideen werden nicht berücksichtigt. Nach Abschluss der Voting-Phase fließt die Anzahl der Votes zu 30 Prozent in die Bewertung der Projektideen durch eine Jury ein.

2.3. Juryarbeit: Aus allen Projektideen bestimmt eine unabhängige Jury (bestehend aus einem SCHUFA-, einem F.A.Z.-, einem Faktor3- und einem Helliwood-Mitarbeiter) bis zum 29. Mai 2015 nach eigenem Ermessen je Kategorie 3 Finalisten-Teams, d.h. insgesamt 9 Teams. Die Finalisten (max. 5 Personen je Team) werden zur feierlichen Abschlussveranstaltung am 15. Juni 2015 nach Berlin eingeladen, an der sie ihre Idee vor einer weiteren Jury, einer Jugendjury präsentieren. Die Finalisten werden zeitnah nach ihrer Ermittlung per E-Mail unter Verwendung der bei der Anmeldung gemachten Angaben für den Wettbewerb benachrichtigt. Der Finalist hat den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung unverzüglich, spätestens jedoch bis 05.06.2015 Helliwood gegenüber schriftlich zu bestätigen und die benötigten Angaben zur weiteren Kontaktaufnahme zu machen. Andernfalls ist Helliwood berechtigt, einen neuen Finalisten zu ermitteln. Die Finalisten verpflichten sich, am 15. Juni 2015 am Jugendgipfel in Berlin teilzunehmen.

Die Präsentation erfolgt in geeigneter Form vor Ort in Berlin und soll eine Jugendjury überzeugen, dass es sich lohnt, die Umsetzung einer der Finalisten-Ideen je Kategorie im zweiten Halbjahr 2015 mit 5.000 Euro finanziell zu unterstützen und mit einem Netzwerk aus engagierten Jugendlichen umzusetzen. Auf dem Jugendgipfel werden die 3 Hauptgewinner gekürt.

Die entstehenden Fahrtkosten für die Teilnahme am Jugendgipfel werden je Team à max. 5 Mitglieder bei Vorlage der Originalbelege erstattet. Es ist darauf zu achten, dass die Höhe der Fahrkosten so gering wie möglich gehalten wird. Daher stimmen sich die Finalisten vor Reiseantritt mit den Verantwortlich im Projektbüro von Helliwood ab.

2.4. Die Gewinner verpflichten sich, die Umsetzung ihrer Projektidee medial zu dokumentieren und die Dokumentation der WirtschaftsWerkstatt zur Verfügung zu stellen, welche diese auf ihrer Website veröffentlichen darf.

2.5. Die Preise sind nicht übertragbar. Der Gewinner akzeptiert notwendige Änderungen des Gewinns, die durch außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters des Wettbewerbs liegende Faktoren bedingt sind.

§ 3. Zusicherung und Einwilligung
3.1. Jeder aktive Teilnehmer erklärt sich mit dem Upload sowie einer Veröffentlichung der von ihm bereitgestellten Inhalte auf www.wirtschaftswerkstatt.de einverstanden. Im Falle einer Auszeichnung erklärt er sich mit der Veröffentlichung seines Vornamens und des Projekttitels einverstanden.

3.2. Jeder aktive Teilnehmer garantiert Helliwood, ausschließlich Material zu verwenden, das in keiner Weise in die Rechte Dritter eingreift (insbesondere Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte) oder das gegen geltendes Recht verstößt. Soweit Rechte Dritter bestehen, ist der Teilnehmer verpflichtet, die notwendige Zustimmung des Dritten einzuholen. Der Teilnehmer verpflichtet sich weiter dazu, die geltenden Strafgesetze und Jugendschutzbestimmungen zu beachten und keine rassistischen, pornografischen, obszönen, beleidigenden oder für Minderjährige ungeeigneten Inhalte zu verbreiten oder darzustellen. Der Teilnehmer stellt Helliwood von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Rechten dieser frei.

3.3. Helliwood erhält nach Abschluss des Ideenwettbewerbs die uneingeschränkten Nutzungsrechte für die Projektinhalte.

§ 4. Änderungen des und Ausschluss vom Ideenwettbewerb
4.1. Die Leistungen des Ideenwettbewerbs sind nicht verhandelbar, umtauschbar oder übertragbar. Die Erteilung von Gutschriften oder eine Auszahlung der Leistungen in bar ist ausgeschlossen.

4.2. Helliwood behält sich das Recht vor, die Leistungen durch andere Leistungen in einem ähnlichen Wert zu ersetzen, sofern die genannten Leistungen aus Gründen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Helliwood liegen, nicht erbracht werden können.

4.3. Helliwood ist berechtigt, Teilnehmer vom diesem Ideenwettbewerb auszuschließen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder unrichtige Personenangaben machen, sich unlauterer Hilfsmittel bedienen und/oder versuchen, an dem Wettbewerb mehrfach teilzunehmen oder die Rangliste zu manipulieren. Ebenso kann Helliwood Beiträge mit sittenwidrigen, gesetzeswidrigen, kriminellen oder sonstigen strafrechtlichen oder haftungsrechtlichen oder auch thematisch unpassenden Inhalten vom Wettbewerb ausschließen.

4.4. Liegt ein Ausschlussgrund vor, ist Helliwood – auch nachträglich – berechtigt, Leistungen abzuerkennen und bereits erbrachte Leistungen zurückzufordern bzw. Wertersatz zu verlangen.

§ 5. Haftung
Helliwood übernimmt keine Haftung dafür, dass die Aktions-Seite und etwaige Links verfügbar und von den Teilnehmern technisch fehlerfrei und vollständig abrufbar sind. Insbesondere wird innerhalb der gesetzlichen Grenzen keine Haftung für Schäden und Verluste oder Löschungen von Daten, die sich aus technischen Störungen oder Verzögerungen, Viren oder ähnlichen Gründen ergeben, übernommen.

§ 6. Datenschutz
6.1. Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers beachtet Helliwood stets die datenschutzrechtlichen Vorgaben.

6.2. Mit der Teilnahme an dem Ideenwettbewerb erklärt der Teilnehmer seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten von Helliwood für die Durchführung des Wettbewerbs (insbesondere Auswertung, Ermittlung und Benachrichtigung des Gewinners, Gewinnabwicklung) gespeichert, verwendet und gegebenenfalls an etwaige Kooperationspartner zum Zwecke der Durchführung des Wettbewerb weitergeleitet werden. Der Teilnehmer ist berechtigt, diese Einwilligung während der Durchführung des Wettbewerbs jederzeit durch eine Erklärung per E-Mail mit dem Betreff „W²-Ideenwettbewerb: KNETE, KOSTEN & KONSUM – Dein Finanztipp für die Community“ an info(at)wirtschaftswerkstatt.de zu widerrufen und somit von der Teilnahme an dem Wettbewerb zurückzutreten.

§ 7. Sonstiges
7.1. Helliwood ist berechtigt, den Ideenwettbewerb vorzeitig zu beenden oder die Teilnahmebedingungen zu ändern. Dies gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt und für den Fall, dass eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs aus technischen und/oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Bei einer Änderung der Teilnahmebedingungen wird der Teilnehmer umgehend per E-Mail über diese in Kenntnis gesetzt; dem Teilnehmer wird eine angemessene Frist eingeräumt, binnen derer er den neuen Teilnahmebedingungen widersprechen kann. Die geänderten Teilnahmebedingungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb der Frist widerspricht. Der Teilnehmer darf sein Einverständnis nicht ohne wesentliche Gründe verweigern.

7.2. Jegliche Schadenersatzverpflichtung gegen den Veranstalter Helliwood und deren Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

7.3. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die rechtlich möglich ist und der unwirksamen inhaltlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken.

7.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.5. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.