Bankrott
Ein anderes Wort für Pleite
Bankrott bedeutet so viel wie pleite, abgebrannt, zahlungsunfähig oder insolvent sein. Unter juristischen Gesichtspunkten hat es noch eine spezielle Bedeutung: Es beschreibt eine Pleite, die absichtlich oder leichtsinnig herbeigeführt wurde (juristisch formuliert: „vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführte Zahlungsunfähigkeit“). Und das ist strafbar. Das Wort gibt es als Adjektiv („Die Firma ist bankrott“) sowie als Substantiv („Die Firma steht vor einem Bankrott“).