Bundesdatenschutzgesetz
Regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten
Wer Daten über Personen erhebt, kann damit nicht einfach machen, was er will. Im Bundesdatenschutzgesetz wird beschrieben, welche Grundsätze für den Umgang mit personenbezogenen Daten gelten. Personenbezogene Daten sind zum Beispiel das Geburtsdatum, die Kontonummer oder die Haarfarbe einer Person, aber auch die Marke des Autos, das die Person gekauft hat, oder der Name einer Veranstaltung, die diese Person besucht hat. Ein wesentlicher Grundsatz des Gesetzes ist das sogenannte Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt. Demnach ist es grundsätzlich verboten, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Erlaubt ist es jedoch, wenn es dafür eine eindeutige Rechtsgrundlage gibt oder wenn die betroffenen Personen ausdrücklich (schriftlich) ihre Zustimmung dazu gegeben haben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt damit strengen gesetzlichen Auflagen.