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Garantie

Freiwillige Zusicherung

Garantie

Wenn der Hersteller oder der Händler eines Produktes dem Käufer zusichert, dass dieses Produkt beispielsweise mindestens zwölf Monate funktionstüchtig ist, dann erklärt er eine Garantie über die Haltbarkeit des Produktes. Geht das Produkt innerhalb dieses Zeitraums trotzdem kaputt, übernimmt der Hersteller/Händler die Reparatur oder ersetzt die Ware. Eine solche Garantieerklärung ist – im Gegensatz zur Gewährleistung – freiwillig und dient vor allem dazu, das Vertrauen des Kunden in das Produkt oder die Herstellerfirma zu stärken. Die Garantie ist daher eine freiwillige Selbstverpflichtung des Händlers oder des Herstellers. Da der Hersteller/Händler die Garantiebedingungen und -zeiträume selbst festlegen kann, muss die Käuferin oder der Käufer genau darauf achten, was die Garantie im konkreten Fall für sie oder ihn bedeutet.