Gemeinschaftskonto
Mitgefangen, mithangen!
Möchte man mit einer oder mehreren Personen über einen längeren Zeitraum gemeinsame Ein- und Ausgaben kontrollieren, ist ein sogenanntes Gemeinschaftskonto sinnvoll. Mindestens zwei Personen oder deren juristische Vertreter:innen sind dann die Kontoinhaber:innen. Es gibt zwei Arten von Gemeinschaftskonten, die UND- oder ODER-Konten. Lebt man in einer Wohngemeinschaft, ist ein UND-Konto sinnvoll, da nur gemeinsam Zahlungen vorgenommen werden können. So ist immer eine Zustimmung von allen Personen erforderlich. Für Eheleute bietet sich das ODER-Konto an. Beide können auf das Konto zugreifen, benötigen für Transaktionen jedoch keine extra Berechtigung der anderen Person.