Kleingedrucktes
Manchmal braucht man tatsächlich eine Lupe
Das Kleingedruckte ist ein umgangssprachlicher Begriff für die vielen einzelnen Klauseln von Verträgen, die häufig nicht oder nur oberflächlich gelesen werden. Das Kleingedruckte steht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder als Fußnote am Ende eines Vertrages und ist oft tatsächlich viel kleiner gedruckt als die übrigen Vertragsinhalte.