A
|
B
|
C
|
D
|
E
|
F
|
G
|
H
|
I
|
J
|
K
|
L
|
M
|
N
|
O
|
P
|
Q
|
R
|
S
|
T
|
U
|
V
|
W
|

X

|

Y

|
Z
|

Ä

|
Ö
|
Ü

Kontopfändung

Beschlagnahmung des Kontoguthabens

Kontopfändung

Bei einer Kontopfändung wird das Guthaben eines Kontos oder Sparbuches beschlagnahmt, damit mit diesem Geld die Schulden der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers bezahlt werden können. Der Schuldner hat dann keinen Zugriff mehr auf sein Geld. Das ist aber nur möglich, wenn ein Gericht oder eine Vollstreckungsbehörde (zum Beispiel das Finanzamt) die Pfändung veranlasst hat. Es darf jedoch meist nicht das gesamte Guthaben gepfändet werden, da der Schuldner trotz Pfändung ausreichend Geld braucht, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Eine Kontopfändung hat zudem oft weitere Folgen, zum Beispiel: Die Girocard wird von der Bank eingezogen, es ist nicht mehr möglich, Bargeld abzuheben, und Daueraufträge (zum Beispiel für Miet- und Stromzahlung) werden nicht mehr ausgeführt. Sind schließlich alle Schulden beglichen, wird die Kontopfändung wieder aufgehoben.