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Kurzarbeit

Wirtschaftliche Krisen in Unternehmen überbrücken

Kurzarbeit

Die Kurzarbeit dient dazu, Unternehmen von staatlicher Seite aus zu unterstützen, indem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kurzarbeitergeld erhalten, wenn das Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, reguläre Gehälter zu bezahlen. Kurzarbeitergeld zahlt die Agentur für Arbeit, wenn Unternehmen einen erheblichen Arbeitsausfall haben, der durch wirtschaftliche Gründe, Umwelteinflüsse wie beispielsweise eine Überschwemmung oder eine Krise wie der Corona-Virus verursacht wird. Die Kurzarbeit wird vom Arbeitgeber beantragt und durch die Arbeitslosenversicherung abgedeckt. Das Geld berechnet sich nach dem Nettoentgeltausfall und ersetzt rund 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld rund 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Diese Leistung kann kurzfristig für eine Übergangszeit genutzt werden.