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Mahnbescheid

Gerichtliche Aufforderung, die Schulden zu begleichen

Mahnbescheid

Bezahlt ein Schuldner seine Schulden nicht, kann der Gläubiger beim Amtsgericht beantragen, dass ein sogenannter Mahnbescheid erlassen wird. Mit diesem Bescheid fordert das Gericht den Schuldner auf, die Forderung zu begleichen oder Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen. Bei einem Widerspruch wird dann vor Gericht geklärt, ob die Forderung des Gläubigers zu Recht besteht oder nicht. Legt der Schuldner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein und bezahlt trotzdem weiterhin nicht, kann der Gläubiger nach einer bestimmten Frist einen sogenannten Vollstreckungsbescheid beantragen. Wird auch dieser Bescheid ausgestellt, kann ein Gerichtsvollzieher die ausstehenden Zahlungen eintreiben.