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Privatinsolvenz

Abwicklung der privaten Zahlungsunfähigkeit

Privatinsolvenz

Nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen können insolvent, also zahlungsunfähig sein, wenn sie ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen und ihre Schulden nicht begleichen können. Anders als für Unternehmen gibt es für insolvente Privatpersonen ein spezielles vereinfachtes Insolvenzverfahren, mit dem die Zahlungsunfähigkeit abgewickelt wird. Dieses Verfahren läuft über sechs Jahre, in denen das Einkommen des Schuldners regelmäßig überprüft und der pfändbare Teil des Einkommens an die Gläubiger ausgezahlt wird. Die Schulden, die nach diesen sechs Jahren noch übrig sind, werden dem Schuldner erlassen (Restschuldbefreiung), sodass er dann wieder schuldenfrei ist. Die Gläubiger müssen in diesem Fall auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten.