Reisekosten
Wenn einer eine Reise tut
Von Reisekosten spricht man, wenn jemand im Zusammenhang mit seinem Job verreisen muss. Zu den Kosten gehören alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Reise anfallen. Dazu gehören das Ticket (Bahn, Flug) bzw. die gefahrenen Kilometer mit einem PKW, der so genannte Verpflegungsaufwand sowie Übernachtungs- und Reisenebenkosten. Der Verpflegungsaufwand ist eine Pauschale, die von der Dauer der Abwesenheit abhängt. Zu den Reisenebenkosten gehören beispielsweise Parktickets, Garagenmiete, Gepäckaufbewahrung oder Eintrittskarten. Im besten Fall werden diese Kosten vom Arbeitgeber erstattet. Wenn nicht, können Reisekosten sowohl als Arbeitnehmer als auch als selbstständig Tätiger steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig ist, dass man alle Kosten in Form von Belegen und Rechnungen nachweisen kann.