SEPA-Lastschriftverfahren
Einzug per Lastschriftverfahren
Damit man einmalige oder wiederkehrende Zahlungen z.B. für die Miete, Handyverträge und Streamingdienste nicht vergisst und unnötig abgemahnt wird, hat man seit November 2009 die Möglichkeit, ein SEPA-Lastschriftmandat auszustellen. Mit diesem SEPA-Lastschriftverfahren ermöglicht man als zahlungspflichtige Person den jeweiligen Zahlungsempfänger:innen den Geldbetrag vom Konto einzuziehen, den man vorab festgelegt hat. Für das Mandat gibt man seine IBAN und eventuell die BIC auf einem entsprechenden Berechtigungsformular weiter. Falls etwas fehlerhaft abgezogen wurde, hat man acht Wochen Zeit für eine Rückerstattungen.