Taxonomie-Verordnung
Förderung privater Investitionen in grüne Projekte
Bei der im Juli 2020 in Kraft getretenen Taxonomie-Verordnung vom Euroäischen Rat, der Europäischen Kommission und dem EU-Parlament handelt es sich um ein Bewertungssystem ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten. Die Verordnung soll es Anlegern ermöglichen, Finanzprodukte zu finden, die positive Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt haben. Dazu werden sechs Umweltziele der EU (Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme) herangezogen, von denen mindestens eins erheblich begünstigt wird, ohne dass die übrigen zu stark vernachlässigt werden. Damit soll einerseits Green Washing verhindert und andererseits der Beitrag zum Europäischen Grünen Deal (EU bis 2050 klimaneutral) gefördert werden. Gerichtet ist die Taxonomie-Verordnung an EU-Mitgliedsstaaten, Finanzmarktteilnehmer, die ökologische Finanzprodukte vermarkten, und Unternehmen mit Berichtspflicht im Bereich der unternehmerischen Sozialverantwortung (CSR).