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Wucher

Andere ausnutzen zum eigenen finanziellen Vorteil

Wucher

Umgangssprachlich wird bei besonders hohen Preisen von sogenannten Wucherpreisen gesprochen. Es gibt aber auch eine juristische Definition des Begriffes: Wucher liegt vor, wenn „jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen“ finanzielle Vorteile erlangt, die „in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen“. Anders gesagt: Nutzt jemand die Schwäche oder Notlage seines oder ihres Vertragspartners aus, um selbst viel mehr Geld zu verdienen, als der Sache eigentlich angemessen wäre, dann betreibt er oder sie Wucher. Das kann für ihn oder sie sogar strafrechtliche Folgen haben. Ein Beispiel für Wucher wäre ein Vermieter, der eine Wohnung zum doppelten Preis als üblich vermietet, weil er weiß, dass der oder die Wohnungssuchende diese Wohnung unbedingt braucht und keine andere Wahl hat.