Insolvenzverfahren
Verfahren bei Zahlungsunfähigkeit
Droht einem Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit (siehe Insolvenz), ist es verpflichtet, bei Gericht einen Insolvenzantrag zu stellen, mit dem es die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Das Insolvenzverfahren dient der Abwicklung der Insolvenz. Zuständig für die Durchführung des Verfahrens ist der Insolvenzverwalter, der vom Gericht bei Eröffnung des Verfahrens eingesetzt wird. Das Ziel dieses Verfahrens ist es, dass das Unternehmen letztlich den Geschäftsbetrieb weiter fortführen kann. Gleichzeitig geht es darum, das verbliebene Kapital des Unternehmens gerecht auf die Gläubiger zu verteilen, sodass deren Forderungen – zumindest teilweise – erfüllt werden.