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Gewährleistung

Der Verkäufer haftet für mangelhafte Ware

Gewährleistung

Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung legt fest, dass der Verkäufer einer Ware zwei Jahre lang für alle Mängel haftet, die die Ware bereits zum Zeitpunkt des Verkaufes hatte. Diese Mängelhaftung tritt zum Beispiel ein, wenn ein fehlerhaftes Bauteil dazu führt, dass ein Gerät schon nach kurzer Zeit nicht mehr funktioniert. Dann kann der Kunde das Gerät reklamieren und der Verkäufer muss das Gerät ersetzen oder reparieren. Mit einer Reklamation muss man sich immer an den Verkäufer wenden, nicht an den Hersteller der Ware. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und nicht mit der freiwilligen Garantie zu verwechseln.