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Privatsphäre

Geschützte Persönlichkeit

Privatsphäre

Die Privatsphäre ist der nicht-öffentliche Bereich eines Menschen. Dazu gehört der private Raum, in dem die Auslebung und freie Entfaltung der individuellen Persönlichkeit und der Grundbedürfnisse stattfindet. Der Schutz dieser Privatsphäre ist ein Menschenrecht, das im Grundgesetz (Art.2 Abs.1) als Persönlichkeitsrecht verankert ist. So können beispielsweise keine persönlichen Daten im Netz ohne Einverständnis gespeichert und geteilt werden. Einschränkungen gibt es bei der Aufklärungsarbeit von Straftaten oder bei Personen des öffentlichen Lebens.