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Urlaubsgeld

Extraleistung des Arbeitgebers

Urlaubsgeld

Das Urlaubsgeld ist eine Extraleistung des Arbeitgebers an Arbeitnehmende, die zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt wird. Es handelt sich um eine freiwillige finanzielle Zusatzleistung. Allerdings können vertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden auch zu einem Anspruch führen. Ein Anspruch auf Urlaubsgeld kann im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben sein. Beim Urlaubsgeld (und dem Weihnachtsgeld) spricht man auch vom 13. (bzw. 14.) Monatsgehalt. Anders als das Urlaubsentgelt – das während des Urlaubs weiterhin gezahlte Gehalt – ist das Urlaubsgeld eine Einmalzahlung.