Wibke Werner (stellvertretende Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins) und Alina Schmitt (Studentin er Erziehungswissenschaft aus Berlin) schauen gemeinsam in die Betriebskostenab
rechnung und zeigen, welche Kosten tatsächlich auf die sogenannte Kaltmiete draufgeschlagen werden dürfen. Diese müssen nämlich im Miet
vertrag genau benannt sein.
Die wichtigsten Punkte halten die zwei in einer Checkliste fest. So ist man bei der nächsten Betriebskostenabrechnung gewappnet, wenn es darum geht, mögliche Fehlerquellen ausfindig zu machen. Und wer weiß, vielleicht bekommt man am Ende des Jahres sogar noch einen Teil der Vor
auszahlung zurück.