Mit weit über 300 Begriffen aus der Finanzwelt, ist unser Glossar eins der umfangreichsten, die es momentan gibt. Damit du dich besser zurecht findest, haben wir alle Einträge alphabetisch sortiert. Klicke auf einen Buchstaben, um die Begriffe mit diesem Anfangsbuchstaben aufzurufen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung legt fest, dass der Verkäufer einer Ware zwei Jahre lang für alle Mängel haftet, die die Ware bereits zum Zeitpunkt des Verkaufes hatte. Diese Mängelhaftung tritt zum Beispiel ein, wenn ein fehlerhaftes Bauteil dazu führt, dass ein Gerät schon nach kurzer Zeit nicht mehr funktioniert. Dann kann der Kunde das Gerät reklamieren und der Verkäufer muss das Gerät ersetzen oder reparieren. Mit einer Reklamation muss man sich immer an den Verkäufer wenden, nicht an den Hersteller der Ware. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und nicht mit der freiwilligen Garantie zu verwechseln.