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Weit über 300 Begriffe aus der Finanzwelt

Mit weit über 300 Begriffen aus der Finanzwelt, ist unser Glossar eins der umfangreichsten, die es momentan gibt. Damit du dich besser zurecht findest, haben wir alle Einträge alphabetisch sortiert. Klicke auf einen Buchstaben, um die Begriffe mit diesem Anfangsbuchstaben aufzurufen.
Juristische Person

Juristische Person

Ist zwar keine Person, hat aber die gleichen Rechte
Der Begriff juristische Person ist etwas irreführend, weil damit keine konkrete einzelne Person gemeint ist, sondern vielmehr eine rechtlich selbstständige Einheit, die zum Beispiel durch die Vereinigung mehrerer Personen entsteht. So eine Personenvereinigung kann eine Firma sein oder ein eingetragener Verein, die dann juristisch gesehen wie eine natürliche Person behandelt werden. Auch Genossenschaften, Stiftungen oder Städte und Gemeinden sind juristische Personen. Eine juristische Person ist rechtsfähig und hat damit Rechte und Pflichten wie eine natürliche Person. Juristische Personen können zum Beispiel über ein eigenes Vermögen verfügen, als Erbe eingesetzt oder auch verklagt werden.

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