Bereits im Juni 2021 hat der Bundestag das
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beschlossen, das am 01. Januar 2023 in Kraft tritt. Das Problem: Das Gesetz gilt nur für Deutschland, nicht aber für die gesamte EU. Kann ein
Lieferkettengesetz auch dann wirksam sein, wenn es national begrenzt bleibt? Laut Eva-Maria Reinwald braucht es auf jeden Fall EU-weite Regulierungen, damit unter anderem mehr Wettbewerbsgleichheit unter den Unternehmen entstehen kann. Perspektivisch wäre sogar ein weltweites Gesetz sinnvoll, so Eva-Maria Reinwald. Die UN arbeiten seit 2014 an einem geeigneten Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten.
Leonie Mühlbauer ist Mitglied in einem kooperativ geführten Supermarkt in Berlin. Kooperativ bedeutet, dass jedes Mitglied darüber mitentscheiden kann, welche Produkte in das Sortiment aufgenommen werden. Dabei orientieren sie sich an verschiedenen Leitlinien, wie der Einhaltung des Tierwohls und der Menschenrechte, achten auf Saisonalität oder auf den nachhaltigen Anbau der Rohstoffe. Ändert sich im Laufe der Zeit etwas an der
Produktion, so kann das Produkt wieder aus dem Sortiment entfernt werden. Eva-Maria Reinwald betont hier jedoch, dass der Abbruch einer Geschäftsbeziehung immer die letzte Option sein sollte. Vielmehr geht es bei dem neuen Lieferkettengesetz darum, mit den Zuliefererbetrieben zusammenzuarbeiten und gemeinsam nach möglichen Lösungen zu suchen.
Aus Sicht der
Konsument:innen rät Leonie Mühlbauer dazu, sich auf jeden Fall über Produkte und deren Lieferkette zu informieren. Infos dazu finden sich heutzutage schon häufig auf den Verpackungen der Produkte selbst.
Abschließend gibt Eva-Maria Reinwald noch den Tipp, auf einen bewussten Konsum zu achten. Schränkt man den eigenen Konsum ein und kauft nur die Dinge, die man wirklich benötigt, werden die planetarischen Grenzen der Erde nicht überstrapaziert und letztlich auch weniger Rohstoffe von A nach B transportiert. Weniger ist also fair!