Teilnahmebedingungen

Cash Stuffing 2023

Der Wettbewerb „Cash Stuffing“ ist eine Aktion der SCHUFA-Bildungsinitiative "WirtschaftsWerkstatt" als Initiator des Wettbewerbs auf www.wirtschaftswerkstatt.de (Stand: 12.04.2023).
Die Abwicklung und technische Realisierung des Wettbewerbs erfolgt durch Helliwood media & education im Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V. (Helliwood), Marchlewskistraße 27, 10243 Berlin. Für den Wettbewerb und die Teilnahme gelten ausschließlich die nachstehenden Teilnahmebedingungen.

§ 1. Teilnahmeberechtigung und Teilnahmevoraussetzungen
1.1. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptiert der diese Teilnahmebedingungen.

1.2 Die Teilnehmer:innen werden zum Wettbewerb eingeladenen.

1.3 Teilnahmeberechtigt sind Personen im Alter von 16-25 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Angestellte der SCHUFA Holding AG und von Helliwood, deren Angehörige und andere an der Konzeption und Umsetzung dieses Wettbewerbs beteiligte Personen und Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Teilnehmer des Wettbewerbs ist der berechtigte Inhaber einer E-Mail-Adresse. Minderjährige sind teilnahmeberechtigt, wenn der gesetzliche Vertreter in die Teilnahme und diese Teilnahmebedingungen vorher eingewilligt hat.

1.4 Die aktive Teilnahme erfordert, dass sich die Teilnehmenden bereit erklären, an der Challenge teilzunehmen. Dazu erhalten sie ein Startkapital. In einem Zeitraum von 4 Wochen werden insgesamt 6 Videos erstellt und zur Verfügung gestellt. Diese werden von Helliwood während der Laufzeit auf Youtube im W2 Kanal hochgeladen und beworben. Nach der Veröffentlichung kann der Teilnehmer keine Änderungen mehr an der Einreichung vornehmen.

1.5 Die passive Teilnahme erfolgt durch Abgabe einer Stimme für die Videos auf https://www.youtube.com/@WirtschaftsWerkstatt während der gesamten Projektphase. Jede Person darf pro Tag jeden Post einmal unterstützen. Eine einmal gegebene Stimme kann nicht zurückgenommen werden.

1.6 Die Prüfung der Identität des Teilnehmers oder des Gewinners bleibt ausdrücklich vorbehalten. Falsche Angaben eines Teilnehmers hinsichtlich seiner Identität sowie Maßnahmen eines Teilnehmers, die dazu geeignet sind, über die in den vorliegenden Teilnahmebedingungen beschriebenen Vorgänge zu täuschen, diese zu verfälschen oder zu stören oder ein entsprechender Versuch hierzu, haben den Ausschluss des Teilnehmers vom Wettbewerb und das Erlöschen jedweder Gewinnansprüche zur Folge.

§ 2. Durchführung des Wettbewerbs
2.1 Die Video-Phase beginnt am 01.05.2023 und endet am 31.05.2023 um 23.59. Nur Videos, die bis zu diesem Datum eingegangen sind und die Vorgaben dieser Teilnahmebedingungen erfüllen, nehmen an dem Wettbewerb teil. Helliwood behält sich vor, alle hochgeladenen Beiträge innerhalb von zwei Werktagen zu prüfen und einen Beitrag ggf. in Übereinstimmung mit Paragraph 5 auszuschließen. Spätere Einträge werden bei der Auslosung, unabhängig davon, worauf die Verspätung zurückzuführen ist, nicht mehr berücksichtigt. Helliwood haftet nicht für technische Störungen gleich welcher Art, insbesondere Ausfälle des Telefonnetzes, des Netzwerks, der Elektronik oder der Computer, oder andere Umstände, die zu einem verspäteten Eingang der Teilnahmenachricht führen.

2.2 Gewinner der Aktion ist, wer bis zum 31.05.2023 um 23.59 Uhr die meisten Likes über alle sechs Videos bekommen hat. Der Gewinn ist ein Preisgeld in Höhe von 300,00 EUR. Der Gewinner wird zeitnah nach der Ermittlung unter Verwendung der bei der Anmeldung gemachten Angaben für den Wettbewerb benachrichtigt. Der Gewinner hat den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung unverzüglich Helliwood gegenüber schriftlich zu bestätigen und die benötigten Angaben zur Zusendung des Gewinns zu machen. Andernfalls ist Helliwood berechtigt, einen neuen Gewinner zu ermitteln.

2.3 Die offene Voting-Phase beginnt ab dem 02.05.2023 und endet am 31.05.2023 um 23.59 Uhr. Während der Voting-Phase können die passiven Teilnehmer Stimmen für Videos abgeben. Eine passive Teilnahme ist nur während der Voting-Phase möglich.

2.4 Die Preise sind nicht übertragbar. Der Gewinner akzeptiert notwendige Änderungen des Gewinns, die durch außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters des Wettbewerbs liegende Faktoren bedingt sind.

§ 3. Zusicherung und Einwilligung
3.1 Jeder aktive Teilnehmer erklärt sich mit den Teilnahmebedingungen auf www.wirtschaftswerkstatt.de einverstanden und mit der Veröffentlichung von Screenshots oder Videos seines Werks. Im Falle des Gewinns erklärt er sich mit der Veröffentlichung seines Vornamens und Alters einverstanden.

3.2 Jeder aktive Teilnehmer garantiert Helliwood, ausschließlich Material zu verwenden, das in keiner Weise in die Rechte Dritter eingreift (insbesondere Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte) oder das gegen geltendes Recht verstößt. Soweit Rechte Dritter bestehen, ist der Teilnehmer verpflichtet, die notwendige Zustimmung des Dritten einzuholen. Der Teilnehmer verpflichtet sich weiter dazu, die geltenden Strafgesetze und Jugendschutzbestimmungen zu beachten und keine rassistischen, pornografischen, obszönen, beleidigenden oder für Minderjährige ungeeigneten Inhalte zu verbreiten oder darzustellen. Der Teilnehmer stellt Helliwood von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Rechten dieser frei.

3.3 Helliwood erhält nach Abschluss des Wettbewerbs die uneingeschränkten, nicht-ausschließlichen Nutzungsrechte für die Projektinhalte und Bilder.

§ 4. Änderungen des und Ausschluss vom Wettbewerb
4.1 Die Leistungen des Wettbewerbs sind nicht verhandelbar, umtauschbar oder übertragbar. Die Erteilung von Gutschriften oder eine Auszahlung der Leistungen in bar ist ausgeschlossen.

4.2 Helliwood behält sich das Recht vor, die Leistungen durch andere Leistungen in einem ähnlichen Wert zu ersetzen, sofern die genannten Leistungen aus Gründen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Helliwood liegen, nicht erbracht werden können.

4.3 Helliwood ist berechtigt, Teilnehmer von diesem Wettbewerb auszuschließen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder unrichtige Personenangaben machen, sich unlauterer Hilfsmittel bedienen und/oder versuchen, am Wettbewerb mehrfach teilzunehmen oder die Rangliste zu manipulieren. Ebenso kann Helliwood Beiträge bzw. Bilder mit sittenwidrigen, gesetzeswidrigen, kriminellen oder sonstigen strafrechtlichen oder haftungsrechtlichen oder auch thematisch unpassenden Inhalten vom Wettbewerb ausschließen.

4.4 Liegt ein Ausschlussgrund vor, ist Helliwood – auch nachträglich – berechtigt, Leistungen abzuerkennen und bereits erbrachte Leistungen zurückzufordern bzw. Wertersatz zu verlangen.

§ 5. Haftung
Helliwood übernimmt keine Haftung dafür, dass der Server zu jeder Zeit von den Teilnehmern technisch fehlerfrei und vollständig abrufbar ist. Insbesondere wird innerhalb der gesetzlichen Grenzen keine Haftung für Schäden und Verluste oder Löschungen von Daten, die sich aus technischen Störungen oder Verzögerungen, Viren oder ähnlichen Gründen ergeben, übernommen.

§ 6. Datenschutz
6.1 Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers beachtet Helliwood stets die datenschutzrechtlichen Vorgaben.

6.2 Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklärt der Teilnehmer seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten von Helliwood für die Durchführung des Wettbewerbs (insbesondere Auswertung, Ermittlung und Benachrichtigung des Gewinners, Gewinnabwicklung) gespeichert, verwendet und gegebenenfalls an etwaige Kooperationspartner zum Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs weitergeleitet werden. Der Teilnehmer ist berechtigt, diese Einwilligung während der Durchführung des Wettbewerbs jederzeit durch eine Erklärung per E-Mail mit dem Betreff „Cash Stuffing“ an info(at)wirtschaftswerkstatt.de zu widerrufen und somit von der Teilnahme am Wettbewerb zurückzutreten.

§ 7. Sonstiges
7.1 Helliwood ist berechtigt, den Wettbewerb vorzeitig zu beenden oder die Teilnahmebedingungen zu ändern. Dies gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt und für den Fall, dass eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs aus technischen und/oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Bei einer Änderung der Teilnahmebedingungen wird der Teilnehmer umgehend per E-Mail über diese in Kenntnis gesetzt; dem Teilnehmer wird eine angemessene Frist eingeräumt, binnen derer er den neuen Teilnahmebedingungen widersprechen kann. Die geänderten Teilnahmebedingungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb der Frist widerspricht. Der Teilnehmer darf sein Einverständnis nicht ohne wesentliche Gründe verweigern.

7.2 Jegliche Schadenersatzverpflichtung gegen den Veranstalter Helliwood und deren Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

7.3 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die rechtlich möglich ist und der unwirksamen inhaltlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken.

7.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.5 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.