Die Aktion „nachhaltiger Kochwettkampf“ ist eine Aktion der
SCHUFA-Bildungsinitiative "
WirtschaftsWerkstatt" als Initiator der Aktion auf www.wirtschaftswerkstatt.de. Die Abwicklung und technische Realisierung des Wettbewerbs erfolgt durch Helliwood media & education im Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V. (Helliwood), Marchlewskistraße 27, 10243 Berlin. Für den Wettbewerb und die Teilnahme gelten ausschließlich die nachstehenden Teilnahmebedingungen.
1. Teilnahmeberechtigung und Teilnahmevoraussetzungen
1.1. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder
Dienstleistungen. Mit der Teilnahme an der Aktion akzeptiert der Benutzer diese Teilnahmebedingungen.
1.2 Eine Person kann durch Einreichung eines Fotos von einem selbstgekochten, nachhaltigen Gericht an dem
Gewinnspiel teilnehmen.
1.3 Teilnahmeberechtigt sind Personen im Alter von 16-25 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Angestellte der SCHUFA Holding AG und von Helliwood, deren Angehörige und andere an der Konzeption und Umsetzung dieses Wettbewerbs beteiligte Personen und Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Minderjährige sind teilnahmeberechtigt, wenn der gesetzliche Vertreter in die Teilnahme und diese Teilnahmebedingungen vorher eingewilligt hat.
1.4 Die aktive Teilnahme erfordert, dass der Teilnehmer ein Foto zum Wettbewerbsthema auf www.wirtschaftswerkstatt.de hoch lädt und angibt, warum das darauf abgebildete Gericht nachhaltig ist. Um den Anmeldeprozess zu finalisieren und an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, müssen zudem der vollständige Name, eine gültige E-Mail-Adresse das Alter und der Wohnort angegeben werden. Alle teilnahmeberechtigten Aktionsfotos werden von Helliwood nach der Aktionsphase (siehe unter 2.1) auf www.wirtschaftswerkstatt.de veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung kann der Teilnehmer keine Änderungen mehr an der Einreichung vornehmen.
1.5 Die Prüfung der Identität des Teilnehmers bleibt ausdrücklich vorbehalten. Falsche Angaben eines Teilnehmers hinsichtlich seiner Identität sowie Maßnahmen eines Teilnehmers, die dazu geeignet sind, über die in den vorliegenden Spielregeln beschriebenen Vorgänge zu täuschen, diese zu verfälschen oder zu stören oder ein entsprechender Versuch hierzu, haben den Ausschluss des Teilnehmers vom Wettbewerb zur Folge.
2. Durchführung der Aktion
2.1 Upload: Die Upload-Phase beginnt am 07.04.2017 und endet am 25.04.2017 um 23:59 Uhr. Nur Fotos, die bis zu diesem Datum eingegangen sind und die Vorgaben dieser Teilnahmebedingungen erfüllen, nehmen an dem Gewinnspiel teil. Spätere Einträge werden nicht mehr berücksichtigt. Helliwood haftet nicht für technische Störungen gleich welcher Art, insbesondere Ausfälle des Telefonnetzes, des Netzwerks, der Elektronik oder der Computer, oder andere Umstände, die zu einem verspäteten Eingang der Teilnahmenachricht führen.
3. Zusicherung und Einwilligung
3.1 Jeder aktive Teilnehmer erklärt sich mit dem Upload sowie einer Veröffentlichung der von ihm bereitgestellten Inhalte auf www.wirtschaftswerkstatt.de einverstanden. Die Teilnehmer willigen ein, dass die SCHUFA-Bildungsinitiative oder seine Vertreter im Falle des Gewinns im Rahmen des Kochwettkampfs Aufnahmen (Film und Foto) von ihnen erstellen und diese veröffentlichen dürfen. Darüber hinaus werden sie der Wirtschaftswerkstatt an allem im Rahmen des Kochwettkampfs erstellten Foto- und Filmmaterial die Rechte zur Nutzung übertragen. Diese Übertragung gilt zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt und bezieht sich auf alle übertragbaren urheberrechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Nutzungsrechte, insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Die Gewinner müssen vor Teilnahme an dem Wettkampf eine entsprechende Einwilligungserklärung in Bezug auf die Teilnahme an dem Shooting sowie die Übertragung der Nutzungsrechte unterzeichnen.
3.2 Jeder aktive Teilnehmer
garantiert Helliwood, ausschließlich Material zu verwenden, das in keiner Weise in die Rechte Dritter eingreift (insbesondere Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte) oder das gegen geltendes Recht verstößt. Soweit Rechte Dritter bestehen, ist der Teilnehmer verpflichtet, die notwendige Zustimmung des Dritten einzuholen. Der Teilnehmer verpflichtet sich weiter dazu, die geltenden Strafgesetze und Jugendschutzbestimmungen zu beachten und keine rassistischen, pornografischen, obszönen, beleidigenden oder für Minderjährige ungeeigneten Inhalte zu verbreiten oder darzustellen. Der Teilnehmer stellt Helliwood von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Rechten dieser frei.
3.3 Helliwood erhält nach Abschluss der Aktion die uneingeschränkten Nutzungsrechte für die Projektinhalte und Bilder.
4. Änderungen des und Ausschluss vom Wettbewerb
4.1 Die Leistungen des Wettbewerbs sind nicht ver
handelbar, umtauschbar oder übertragbar.
4.2. Fotos, die Logos aus Produkten zeigen, dürfen ausschließlich dann veröffentlicht werden, wenn die abgebildeten Produkte das
Eigentum des Teilnehmers sind und das Bild selbst gemacht wurde oder der Teilnehmer über die nötigen Rechte an dem Bild verfügt.
4.3 Der Teilnehmer ist nicht berechtigt einen Markennamen/Logo ohne Zustimmung des Markeninhabers im geschäftlichen Verkehr markenmäßig zu verwenden. Eine markenmäßige Benutzung liegt dann vor, wenn die fremden Marken zur Bewerbung eines eigenen Produkts/Dienstleistung verwendet werden und damit das positive Image und der Werbewert der fremden Marke ausgenutzt werden oder die Marke durch die Verwendung verunglimpft würde.
4.4 Helliwood ist berechtigt, Teilnehmer von dieser Aktion auszuschließen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder unrichtige Personenangaben machen und/oder sich unlauterer Hilfsmittel bedienen. Ebenso kann Helliwood Beiträge bzw. Bilder mit sittenwidrigen, gesetzeswidrigen, kriminellen oder sonstigen strafrechtlichen oder haftungsrechtlichen oder auch thematisch unpassenden Inhalten von der Aktion ausschließen.
5. Die Gewinner müssen den Gewinn innerhalb von drei Tagen nach Benachrichtigung per E-Mail annehmen. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Meldet sich der/die Gewinner/in nicht innerhalb der angegebenen Frist, verfällt der Anspruch auf den Gewinn und die Beiersdorf AG wird den Gewinn erneut verlosen.
6. Der Gewinn umfasst eine Teilnahme an einem Kochwettkampf pro Gewinner. Der Kochwettkampf findet eintägig am 13.05.2017 in Hamburg statt. Die Reise beinhaltet zudem für jeden Gewinner eine Übernachtung (ohne Verpflegung) in einem ausgewählten zwei- bis drei-Sterne Hotel in Hamburg. Der Gewinn beinhaltet außerdem die Anreise nach Hamburg (erstattet werden nur Anreisen mit der Deutsche Bahn 2. Klasse oder innerdeutsche Flüge in der Economy-Klasse oder bei Anreise mit dem PKW 0,30 € pro Kilometer).
7. Haftung
Helliwood übernimmt keine Haftung dafür, dass die Aktions-Seite und etwaige Links verfügbar und von den Teilnehmern technisch fehlerfrei und vollständig abrufbar sind. Insbesondere wird innerhalb der gesetzlichen Grenzen keine Haftung für Schäden und
Verluste oder Löschungen von Daten, die sich aus technischen Störungen oder Verzögerungen, Viren oder ähnlichen Gründen ergeben, übernommen.
8.
Datenschutz
8.1 Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers beachtet Helliwood stets die datenschutzrechtlichen Vorgaben.
9. Sonstiges
9.1 Helliwood ist berechtigt, die Aktion vorzeitig zu beenden oder die Teilnahmebedingungen zu ändern. Dies gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt und für den Fall, dass eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs aus technischen und/oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Bei einer Änderung der Teilnahmebedingungen wird der Teilnehmer umgehend über diese in Kenntnis gesetzt; dem Teilnehmer wird eine angemessene Frist eingeräumt, binnen derer er den neuen Teilnahmebedingungen widersprechen kann. Die geänderten Teilnahmebedingungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb der Frist widerspricht. Der Teilnehmer darf sein Einverständnis nicht ohne wesentliche Gründe verweigern.
9.2 Jegliche Schadenersatzverpflichtung gegen den Veranstalter Helliwood und deren Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
9.3 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die rechtlich möglich ist und der unwirksamen inhaltlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken.
9.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.5 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.