Der Wettbewerb „W²-Wunscherfüller – Darum soll mir die
WirtschaftsWerkstatt meinen Wunsch erfüllen!“ ist eine Aktion der
SCHUFA-Bildungsinitiative "WirtschaftsWerkstatt" als Initiator des Wettbewerbs auf www.wirtschaftswerkstatt.de. Die Abwicklung und technische Realisierung des Wettbewerbs erfolgt durch Helliwood media & education im Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V. (Helliwood), Marchlewskistraße 27, 10243 Berlin. Für den Wettbewerb und die Teilnahme gelten ausschließlich die nachstehenden Teilnahmebedingungen.
§ 1. Teilnahmeberechtigung und Teilnahmevoraussetzungen
1.1. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder
Dienstleistungen. Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptiert der Benutzer diese Teilnahmebedingungen.
1.2. Eine Person kann durch Einreichung eines Wunsch-Projekts teilnehmen ("aktive Teilnahme", siehe 1.4) oder als Supporter eines fremden Wunsch-Projekts ("passive Teilnahme", siehe 1.5).
1.3. Teilnahmeberechtigt sind Personen im Alter von 16-25 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Angestellte der SCHUFA Holding AG und von Helliwood, deren Angehörige und andere an der Konzeption und Umsetzung dieses Wettbewerbs beteiligte Personen und Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Teilnehmer des Wettbewerbs ist der berechtigte Inhaber der E-Mail-Adresse, die bei der Anmeldung zum Wettbewerb angegeben worden ist. Minderjährige sind teilnahmeberechtigt, wenn der gesetzliche Vertreter in die Teilnahme und diese Teilnahmebedingungen vorher eingewilligt hat.
1.4. Die aktive Teilnahme erfordert, dass der Teilnehmer in drei kurzen Texten erklärt, warum er sich diesen Wunsch unbedingt erfüllen möchte (max. 1000 Zeichen, warum der Wunsch unbedingt JETZT erfüllt werden muss (max. 500 Zeichen) ) und was er dafür tut, um sich diesen Wunsch zu erfüllen (max. 150 Zeichen). Außerdem muss der Teilnehmer einen Titel für den Wunsch erstellen und den Preis seines Wunsches angeben. Der Preis darf dabei einen
Nettowert von 1.000,- EUR nicht übersteigen. Die Beschreibung kann zudem optional durch eine Zeichnung ergänzt werden, die in einem dafür zur Verfügung gestellten Tool gezeichnet werden kann und den Wunsch grafisch abbildet. Der Teilnehmer muss weiter seinen Vornamen, Nachnamen, Alter und eine gültige E-Mail-Adresse zu seiner Person angeben. (Diese Angaben werden nicht publiziert.) Nach der Einreichung des Wunsch-Projekts über das Formular auf der Webseite www.wirtschaftswerkstatt.de wird das Projekt von Helliwood während der Upload-Phase (siehe unten, 3.1) auf der Webseite www.wirtschaftswerkstatt.de veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung kann der Teilnehmer keine Änderungen mehr an der Einreichung vornehmen. Jede Person darf an dem Wunscherfüller-Wettbewerb nur einmal aktiv teilnehmen, d.h. nur ein einziges Wunscherfüller-Projekt einreichen.
1.5. Die passive Teilnahme erfolgt durch Abgabe einer Stimme für ein Wunscherfüller-Projekt auf der Seite www.wirtschaftswerkstatt.de während der
Voting-Phase. Jede Person darf pro Tag jedes Wunsch-Projekt einmal unterstützen. Eine einmal gegebene Stimme kann nicht zurückgenommen werden.
1.6. Die Prüfung der Identität des Teilnehmers oder des
Gewinners bleibt ausdrücklich vorbehalten. Falsche Angaben eines Teilnehmers hinsichtlich seiner Identität sowie Maßnahmen eines Teilnehmers, die dazu geeignet sind, über die in den vorliegenden Spielregeln beschriebenen Vorgänge zu täuschen, diese zu verfälschen oder zu stören oder ein entsprechender Versuch hierzu, haben den Ausschluss des Teilnehmers vom Wettbewerb und das Erlöschen jedweder Gewinnansprüche zur Folge.
§ 2. Teilnahmebedingungen für das Voting-Gewinnspiel
2.1. Unter den Votern gemäß Ziffer 1.2 und 1.5, die vom 25.01.2015 bis zum 01.03.2015 um 23.59 Uhr auf der Webseite www.wirtschaftswerkstatt.de ein Projekt durch Abgabe einer Stimme gemäß Ziffer 1.5 unterstützt haben und sich zum Gewinnspiel angemeldet haben, werden nach dem 01.03.2015 10 Voter per Losentscheid ermittelt. Der Gewinn ist jeweils einer von 10
Gutscheinen à 50,00,- EUR für Amazon. Jede Person darf nur einmal an dem Gewinnspiel teilnehmen. Das Gewinnspiel wird veranstaltet von Helliwood media & education.
2.2. Helliwood benachrichtigt die Gewinner per E-Mail. Die Gewinner müssen den Erhalt der E-Mail (Gewinnbenachrichtigung) innerhalb der in der E-Mail angegebenen Frist bestätigen. Ist die Zustellung der E-Mail unter der von einem Gewinner angegebenen E-Mail-Adresse nicht möglich oder meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb der Frist, ist Helliwood berechtigt, den jeweiligen Gewinner auszuschließen und per Los einen neuen Gewinner unter allen übrigen Teilnehmern zu ermitteln.
2.3. Der Gewinn wird nach der Bestätigung des Erhalts der Gewinnbenachrichtigung dem Gewinner zugestellt. Ein Gewinn verfällt für einen ermittelten Gewinner und kann per Los einem neuen Gewinner zugeteilt werden, wenn der Gewinner seine Daten nicht innerhalb der Gewinnbenachrichtigung übermittelten Frist mitteilt.
2.4. Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers beachtet Helliwood stets die
datenschutzrechtlichen Vorgaben. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten von Helliwood für die Durchführung des Gewinnspiels (insbesondere Auswertung, Ermittlung und Benachrichtigung des Gewinners, Gewinnabwicklung) gespeichert, verwendet und gegebenenfalls an etwaige Kooperationspartner zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels weitergeleitet werden.
§ 3. Durchführung des Wunscherfüller-Wettbewerbs
3.1. Upload: Die Upload-Phase beginnt am 25.01.2015 und endet am 22.02.2015 um 23:59 Uhr. Nur Wunscherfüller-Projekte, die bis zu diesem Datum bei Helliwood eingegangen sind und die Vorgaben dieser Teilnahmebedingungen erfüllen, nehmen an dem Wettbewerb teil. Helliwood behält sich vor, alle hochgeladenen Beiträge innerhalb von 2 Werktagen zu prüfen und einen Beitrag ggf. in Übereinstimmung mit Ziffer 5 auszuschließen. Spätere Einträge werden bei der Auslosung, unabhängig davon, worauf die Verspätung zurückzuführen ist, nicht mehr berücksichtigt. Helliwood haftet nicht für technische Störungen gleich welcher Art, insbesondere Ausfälle des Telefonnetzes, des Netzwerks, der Elektronik oder der Computer, oder andere Umstände, die zu einem verspäteten Eingang der Teilnahmenachricht führen.
3.2. Voting-Phase: Die offene Voting-Phase beginnt am 25.01.2015 und endet am 01.03.2015 um 23:59 Uhr. Während der Voting-Phase können die passiven Teilnehmer Stimmen für ein Wunscherfüller-Projekt abgeben. Eine passive Teilnahme ist nur während der Voting-Phase möglich. Wird entgegen dieser Teilnahmebedingungen ein Wunsch-Projekt mehrfach eingereicht oder nimmt ein Teilnehmer mehrfach aktiv teil, zählen nur die Stimmen für das erste veröffentlichte Wunsch-Projekt. Die Stimmen für die nachfolgenden Wunsch-Projekte werden nicht berücksichtigt. Nach Abschluss der Voting-Phase werden die 10 Wunsch-Projekte mit den meisten Stimmen (likes) ermittelt und auf der Webseite www.wirtschaftswerkstatt.de veröffentlicht. Bei gleicher Anzahl an Stimmen entscheidet das Los.
3.3. Finale Gewinnerauswahl durch Jury: Aus den so bestimmten 10 Wunsch-Projekten bestimmt eine unabhängige Jury (bestehend aus FloVloggt sowie jeweils einem SCHUFA- und Helliwood-Mitarbeiter) bis zum 06.03.2015 nach eigenem Ermessen 5 Gewinner. Den Gewinnern werden 50% (maximal in Höhe von 500,00,- EUR) rückvergütet, wenn die Gewinner eine Reservierung, Buchungsbestätigung oder einen Kaufbeleg vorlegen können. Der Gesamtwert des Wunsches darf nicht höher als 1.000,- EUR (Netto-
Rechnungsbetrag) sein (Netto-Beitrag WirtschaftsWerkstatt: 500,00,- EUR). Die Gewinner der Preise werden zeitnah nach ihrer Ermittlung per E-Mail unter Verwendung der bei der Anmeldung gemachten Angaben für den Wettbewerb benachrichtigt. Der Gewinner hat den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung unverzüglich, spätestens jedoch bis 31.03.2015 Helliwood gegenüber schriftlich zu bestätigen und die benötigten Angaben zur Überweisung des Gewinnbetrages zu machen. Andernfalls ist Helliwood berechtigt, einen neuen Gewinner zu ermitteln. Der Gewinnbetrag wird an die Gewinner per
Banküberweisung übermittelt. Mit Überweisung des Geldbetrages geht die Gefahr auf den Gewinner über. Für etwaige Schäden zum Beispiel durch die fehlerhafte Angabe der Bankdaten durch den Gewinner, haftet Helliwood nicht.
3.4. Die Gewinner verpflichten sich, nach dem Kauf ihres Wunsches ein Bild mit ihrem Gewinn an die WirtschaftsWerkstatt zu senden, welche diese auf ihrer Website veröffentlichen darf.
3.5. Die Preise sind nicht übertragbar. Der Gewinner akzeptiert notwendige Änderungen des Gewinns, die durch außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters des Wettbewerbs liegende Faktoren bedingt sind.
§ 4. Zusicherung und Einwilligung
4.1. Jeder aktive Teilnehmer erklärt sich mit dem Upload sowie einer Veröffentlichung der von ihm bereitgestellten Inhalte auf www.wirtschaftswerkstatt.de einverstanden. Im Falle einer Top-10-Platzierung erklärt er sich mit der Veröffentlichung seines Vornamens, Alters und des Wunschtitels einverstanden.
4.2. Jeder aktive Teilnehmer
garantiert Helliwood, ausschließlich Material zu verwenden, das in keiner Weise in die Rechte Dritter eingreift (insbesondere Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte) oder das gegen geltendes Recht verstößt. Soweit Rechte Dritter bestehen, ist der Teilnehmer verpflichtet, die notwendige Zustimmung des Dritten einzuholen. Der Teilnehmer verpflichtet sich weiter dazu, die geltenden Strafgesetze und Jugendschutzbestimmungen zu beachten und keine rassistischen, pornografischen, obszönen, beleidigenden oder für Minderjährige ungeeigneten Inhalte zu verbreiten oder darzustellen. Der Teilnehmer stellt Helliwood von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Rechten dieser frei.
4.3. Helliwood erhält nach Abschluss des Wunscherfüller-Wettbewerbs die uneingeschränkten Nutzungsrechte für die Projektinhalte.
§ 5. Änderungen des und Ausschluss vom Wunscherfüller-Wettbewerb
5.1. Die Leistungen des Wettbewerbs sind nicht ver
handelbar, umtauschbar oder übertragbar. Die Erteilung von Gutschriften oder eine
Auszahlung der Leistungen in bar ist ausgeschlossen .
5.2. Helliwood behält sich das Recht vor, die Leistungen durch andere Leistungen in einem ähnlichen Wert zu ersetzen, sofern die genannten Leistungen aus Gründen, die außerhalb des
Verantwortungsbereichs von Helliwood liegen, nicht erbracht werden können.
5.3. Helliwood ist berechtigt, Teilnehmer von diesem Wunscherfüller-Wettbewerb auszuschließen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder unrichtige Personenangaben machen, sich unlauterer Hilfsmittel bedienen und/oder versuchen, an dem Wunscherfüller-Wettbewerb mehrfach teilzunehmen oder die Rangliste zu manipulieren. Ebenso kann Helliwood Beiträge mit sittenwidrigen, gesetzeswidrigen, kriminellen oder sonstigen strafrechtlichen oder haftungsrechtlichen oder auch thematisch unpassenden Inhalten vom Wettbewerb ausschließen.
5.4. Liegt ein Ausschlussgrund vor, ist Helliwood – auch nachträglich – berechtigt, Leistungen abzuerkennen und bereits erbrachte Leistungen zurückzufordern bzw. Wertersatz zu verlangen.
§ 6. Haftung
Helliwood übernimmt keine Haftung dafür, dass die Aktions-Seite und etwaige Links verfügbar und von den Teilnehmern technisch fehlerfrei und vollständig abrufbar sind. Insbesondere wird innerhalb der gesetzlichen Grenzen keine Haftung für Schäden und
Verluste oder Löschungen von Daten, die sich aus technischen Störungen oder Verzögerungen, Viren oder ähnlichen Gründen ergeben, übernommen.
§ 7. Datenschutz
7.1. Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers beachtet Helliwood stets die datenschutzrechtlichen Vorgaben.
7.2. Mit der Teilnahme an dem Wunscherfüller-Wettbewerb erklärt der Teilnehmer seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten von Helliwood für die Durchführung des Wunscherfüller-Wettbewerbs (insbesondere Auswertung, Ermittlung und Benachrichtigung des Gewinners, Gewinnabwicklung) gespeichert, verwendet und gegebenenfalls an etwaige Kooperationspartner zum Zwecke der Durchführung des Wunscherfüller-Wettbewerb weitergeleitet werden. Der Teilnehmer ist berechtigt, diese Einwilligung während der Durchführung des Wunsch-Wettbewerbs jederzeit durch eine Erklärung per E-Mail mit dem Betreff „W²-Wunscherfüller – Darum soll mir die WirtschaftsWerkstatt meinen Wunsch erfüllen!“ an info(at)wirtschaftswerkstatt.de zu widerrufen und somit von der Teilnahme an dem Wunscherfüller-Wettbewerb zurückzutreten.
§ 8. Sonstiges
8.1. Helliwood ist berechtigt, den Wunscherfüller-Wettbewerb vorzeitig zu beenden oder die Teilnahmebedingungen zu ändern. Dies gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt und für den Fall, dass eine ordnungsgemäße Durchführung des Wunscherfüller-Wettbewerbs aus technischen und/oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Bei einer Änderung der Teilnahmebedingungen wird der Teilnehmer umgehend per E-Mail über diese in Kenntnis gesetzt; dem Teilnehmer wird eine angemessene Frist eingeräumt, binnen derer er den neuen Teilnahmebedingungen widersprechen kann. Die geänderten Teilnahmebedingungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb der Frist widerspricht. Der Teilnehmer darf sein Einverständnis nicht ohne wesentliche Gründe verweigern.
8.2. Jegliche Schadenersatzverpflichtung gegen den Veranstalter Helliwood und deren Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
8.3. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die rechtlich möglich ist und der unwirksamen inhaltlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken.
8.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.5. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.